Wenn’s stürmt und schneit ist schnelle Hilfe erforderlich.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, müssen Wege und Verkehrsflächen schon frühmorgens geräumt und gestreut sein.
Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Straßen und Wege den Eigentümern der anliegenden Grundstücke, so auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Gifhorn und Umgebung
Ob Gehsteig, Parkflächen oder Firmengelände, wir verfügen stets über das geeignete Gerät für einen zuverlässigen Winterdienst.
Egal ob Kommunal, Gewerbe oder Privat, wir sorgen dafür das es Sie nicht eiskalt erwischt.
Unser Winterdienst ist 24/7 für Sie da. Von November bis März halten wir Ihre Straßen in Gifhorn Umgebung frei!
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungs-/Besichtigungstermin.